Gewinnspiele, Angebote & Rabatte auf Facebook posten

In Teil 7 unserer Social Media Serie zu Content-Ideen zeigen wir, wie Sie in Social Media, wie Facebook, die Kundenbindung stärken, Aufmerksamkeit generieren und dabei Ihr Image verbessern können. Verschiedene interaktive Möglichkeiten um all das gleichzeitig zu erreichen sind das Posten von Gewinnspiele, Angebote & Rabatte auf Facebook & Instagram.

Gewinnspiele auf Facebook posten

Als Content für zwischendurch eignen sich Gewinnspiele sowie Preisausschreiben oder Verlosungen gerade auf Facebook und Instagram ausgesprochen.

Likes und Follower auf Facebook erhöhen

Und das bringt nicht nur Ihren Kunden einen Vorteil, sondern kann auch Ihnen nützlich sein. So könnten Sie zum Beispiel die Kunden mit einem Gewinnspiel motivieren, Ihre Facebook Seite zu liken. Außerdem fördert ein korrekt organisiertes Gewinnspiel die Kundenbindung und Ihr Image.
Sie posten z.B. Ihr Gewinnspiel und geben an, dass die Preise unter den Facebook-Followern der Seite verlost werden. Jeder der ein Follower der Seite ist, nimmt automatisch am Gewinnspiel teil. Die Gewinner werden dann ausgelost.

Für Gewinnspiele bei Facebook gilt es folgendes zu beachten, um den rechtmäßigen Ablauf zu sichern und eine Abmahnung zu verhindern:

Rechtswidrig sind Aufforderungen wie:
1. „teile unser Gewinnspiel in deiner Chronik, um teilzunehmen“
2. „erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deines Freundes/deiner Freundin“
3. „markiere deine Freunde/Freundinnen in diesem Beitrag, um teilzunehmen“

Angebote und Rabatte auf Facebook posten

Beispiel: “Jetzt den Newsletter abonnieren und 10% auf den nächsten Einkauf erhalten”

Durch ein solches Angebot lassen Sie dem Kunden die Wahl. Ob er das Angebot nun annehmen möchte, oder nicht. Ganz ohne Zwang lautet hier die Devise – es muss dem Kunden selbst überlassen sein. Das ist wichtig, denn ein psychologischer Kaufzwang darf nicht von Ihnen ausgeübt werden.

Ein Negativbeispiel – so bitte nicht:

Der Kunde erhielt einen 25% Gutschein von Ihnen als Preis. Als er diesen für seinen Einkauf einlösen will, wird ihm Folgendes gesagt: „Wenn Sie die 25% Rabatt auf den Einkauf nutzen wollen, abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! Ansonsten verfällt der Gutschein.“
Der Kunde fühlt sich nun genötigt, dies zu tun, und willigt ein. Rechtlich gesehen ist das nicht vertretbar.

Ein Beispiel, wie es richtig wäre:

Gewinnspiele, Angebote & Rabatte auf Facebook posten

„Abonnieren Sie einfach unseren Newsletter und Sie erhalten sofort einen 10% Rabatt Gutscheincode den Sie an der Kasse verwenden können.

* Gutschein kann nicht mit weiteren Angeboten kombiniert werden. * Pflichtangaben

Rabatte auf Facebook posten

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude beim Erstellen Ihres Social Media Beitrags!

Freuen Sie sich in der kommenden Woche auf das nächste Thema 
Feiertage„.
Der Beitrag dazu erfolgt wie gewohnt in unseren News am Donnerstag – den 28. Februar 2019.

Hier geht es zum vorherigen Beitrag, in dem wir Ihnen zeigen, wie Sie bereits bestehenden Content Ihrer Kunden auf Ihrer Plattform nutzen können. Stichwort: user-generated content.


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